Aufnahme in die Eibenhorst-Schule  

Was müssen Sie tun, damit Ihr Kind (Schüler, Klient) die Eibenhorst-Schule besuchen kann?

1. Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs

Wir dürfen, wie jede Förderschule, nur Kinder aufnehmen, für die, durch die Schulbehörde, sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden ist. Damit dies geschieht, muss durch eine staatliche Förderschule ein Beratungsgutachten erstellt werden. Dieses Verfahren kann entweder auf Initiative der Schule, die das Kind bisher besucht, oder auf Initiative der Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Wenn die Erziehungsberechtigten das Verfahren einleiten wollen, stellen sie einfach einen formlosen Antrag an die Schule, die das Kind jetzt besucht ("Ich beantrage die Einleitung des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs für mein Kind NN."). Die Schule ist dann für alle weiteren Schritte verantwortlich.
Nur wenn am Ende des Überprüfungsverfahrens sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Erziehungshilfe festgestellt wird, können wir (oder eine andere Schule für Erziehungshilfe) das Kind aufnehmen.


2. Aufnahmemöglichkeit erfragen

Unsere Schulplätze sind während des Schuljahres fast immer voll belegt. Neue Schüler können wir also in der Regel nur zu Beginn eines neuen Schuljahres aufnehmen. Die Entscheidungen, welche Kinder wir zum neuen Schuljahr aufnehmen, fallen ca. sechs Wochen vor Beginn der Sommerferien. Sie sollten also spätestens kurz nach den Osterferien Ihre Anfrage an uns richten und bekommen dann Bescheid, sobald sich die Aufnahmesituation für uns geklärt hat.
Sie können Ihre Anfrage telefonisch, per Fax oder per Mail an uns richten. Bei schriftlichen Anfragen sind folgende Informationen für uns wichtig:


  • Name, Geburtsdatum
  • Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten
  • Bisher besuchte Schule und Klasse
  • Ist sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt (s.o.)?
  • Kurzbeschreibung der Verhaltensproblematik

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht jedes Kind bei uns aufnehmen können. Wir sind eine kleine Schule mit insgesamt weniger als 50 Plätzen und können zu jedem Schuljahr nur so viele Kinder neu aufnehmen, wie im Gegenzug an andere Schulen zurückgeschult werden können oder unsere Schule aus anderen Gründen verlassen. Wir erhalten demgegenüber sehr viele Anfragen, denen wir nicht immer entsprechen können.


3. Kontaktgespräch

Wenn für Ihr Kind sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung festgestellt wurde und wir einen freien Schulplatz zur Verfügung haben, laden wir Sie zu einem Kontaktgespräch in die Schule ein. Dieses Gespräch dient dem persönlichen Kennenlernen und der endgültigen Klärung der Frage, ob unsere Schule wirklich der geeignete Förderort für Ihr Kind ist. Selbstverständlich können auch Jugendamtsmitarbeiter, bisherige Lehrer oder Therapeuten des Kindes daran teilnehmen.
Wenn im Verlauf dieses Gesprächs vereinbart wird, dass das Kind im nächsten Schuljahr unsere Schule besuchen soll, besprechen wir auch alle Modalitäten und offenen Fragen (Elternarbeit, Regelung mit Kostenträgern, Schülerbeförderung etc.).

Wegbeschreibung