| Aufnahme in die Eibenhorst-Schule |
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Was müssen Sie tun, damit Ihr Kind (Schüler,
Klient) die Eibenhorst-Schule besuchen kann?
1. Feststellung sonderpädagogischen
Förderbedarfs
Wir dürfen, wie jede Förderschule, nur
Kinder aufnehmen, für die, durch die Schulbehörde,
sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt
worden ist. Damit dies geschieht, muss durch eine staatliche
Förderschule ein Beratungsgutachten erstellt werden. Dieses
Verfahren kann entweder auf Initiative der Schule, die das
Kind bisher besucht, oder auf Initiative der Erziehungsberechtigten
durchgeführt werden. Wenn die Erziehungsberechtigten
das Verfahren einleiten wollen, stellen sie einfach einen
formlosen Antrag an die Schule, die das Kind jetzt besucht
("Ich beantrage die Einleitung des Verfahrens zur Feststellung
sonderpädagogischen Förderbedarfs für mein
Kind NN."). Die Schule ist dann für alle weiteren
Schritte verantwortlich.
Nur wenn am Ende des Überprüfungsverfahrens sonderpädagogischer
Förderbedarf im Bereich Erziehungshilfe festgestellt
wird, können wir (oder eine andere Schule für
Erziehungshilfe) das Kind aufnehmen.
2. Aufnahmemöglichkeit erfragen
Unsere Schulplätze sind während
des Schuljahres fast immer voll belegt. Neue Schüler
können wir also in der Regel nur zu Beginn eines neuen
Schuljahres aufnehmen. Die Entscheidungen, welche Kinder
wir zum neuen Schuljahr aufnehmen, fallen ca. sechs Wochen
vor Beginn der Sommerferien. Sie sollten also spätestens
kurz nach den Osterferien Ihre Anfrage an uns richten und
bekommen dann Bescheid, sobald sich die Aufnahmesituation
für uns geklärt hat.
Sie können Ihre Anfrage telefonisch, per Fax oder per
Mail an uns richten. Bei schriftlichen Anfragen sind folgende
Informationen für uns wichtig:
- Name, Geburtsdatum
- Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten
- Bisher besuchte Schule und Klasse
- Ist sonderpädagogischer Förderbedarf
festgestellt (s.o.)?
- Kurzbeschreibung der Verhaltensproblematik
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir
nicht jedes Kind bei uns aufnehmen können. Wir sind
eine kleine Schule mit insgesamt weniger als 50 Plätzen
und können zu jedem Schuljahr nur so viele Kinder neu
aufnehmen, wie im Gegenzug an andere Schulen zurückgeschult
werden können oder unsere Schule aus anderen Gründen
verlassen. Wir erhalten demgegenüber sehr viele Anfragen,
denen wir nicht immer entsprechen können.
3. Kontaktgespräch
Wenn für Ihr Kind sonderpädagogischer
Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung festgestellt wurde und
wir einen freien Schulplatz zur Verfügung haben, laden
wir Sie zu einem Kontaktgespräch in die Schule ein.
Dieses Gespräch dient dem persönlichen Kennenlernen
und der endgültigen Klärung der Frage, ob unsere
Schule wirklich der geeignete Förderort für Ihr
Kind ist. Selbstverständlich können auch Jugendamtsmitarbeiter,
bisherige Lehrer oder Therapeuten des Kindes daran teilnehmen.
Wenn im Verlauf dieses Gesprächs vereinbart wird, dass
das Kind im nächsten Schuljahr unsere Schule besuchen
soll, besprechen wir auch alle Modalitäten und offenen
Fragen (Elternarbeit, Regelung mit Kostenträgern, Schülerbeförderung
etc.).
Wegbeschreibung
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