Rückschulung

Maßnahmen zur Vorbereitung und Begleitung von Rückschulungen

1. Maßnahmen zur Vorbereitung der Umschulung (im 2. Schulhalbjahr)

a) obligatorisch:

  • Information der möglichen aufnehmenden Schule, sobald die Meldung zur Überprüfung eines Schülers erfolgt ist (Anfang Februar) durch den Schulleiter
  • Informationsbesuch der Integrationspädagogin in der aufnehmenden Schule
  • Kontaktbesuch des Schülers und der Integrationspädagogin in der aufnehmenden Schule nach Entscheidung über die Empfehlung (nach den Osterferien)

b) fakultativ:

  • weitere Besuche der Integrationspädagogin, evtl. mit dem Schüler, für Gespräche mit dem zukünftigen Klassenlehrer
  • Hospitationen der Integrationspädagogin, um Klarheit über die an den Schüler gestellten Anforderungen zu gewinnen
  • probeweise Teilnahme des Schülers am Unterricht in der aufnehmenden Schule, begleitet durch die Integrationspädagogin; Umfang und Häufigkeit bzw. Regelmäßigkeit ist frei vereinbar
  • Gespräche des bisherigen Klassenlehrers mit den Lehrkräften der aufnehmenden Schule, insbesondere zum Lernstand

2. Maßnahmen zur Begleitung nach erfolgter probeweiser Umschulung (im 1. Schulhalbjahr)
(alle frei vereinbar, nach individueller Notwendigkeit)

  • regelmäßige Reflexionsgespräche der Integrationspädagogin mit dem Schüler (evtl. mit dem Klassenlehrer)
  • Beratungsgespräche der Integrationspädagogin mit dem Klassenlehrer oder anderen Lehrkräften
  • regelmäßige teilweise Teilnahme der Integrationspädagogin am Unterricht zur Unterstützung und Beobachtung
  • Krisenintervention durch die Integrationspädagogin
  • Fallkonferenzen mit Lehrkräften der aufnehmenden Schule, Lehrern der Eibenhorst-Schule und der Integrationspädagogin
  • jede weitere Maßnahme, die das Kind bei der Integration in die neue Schule unterstützt und von den Beteiligten zu leisten ist

Alle Maßnahmen sollen darauf angelegt sein, zum Ende des ersten Schulhalbjahres auszulaufen. Es geht also nicht um eine unbefristete Unterstützung, sondern um Hilfe zur Eingewöhnung.