Konzept

Bitte wählen Sie aus einem der Übersichtpunkte aus!
Sollten Sie einen Einblick in den vollständigen Konzeptaufbau wünschen setzen Sie sich bitte mit uns über unsere Kontaktseite mit uns in Verbindung.




Aufnahme in die Eibenhorst-Schule

Was müssen Sie tun, damit Ihr Kind (Schüler, Klient) die Eibenhorst-Schule besuchen kann?

1. Feststellung sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs

Wir dürfen als Förderschule nur Kinder aufnehmen, für die durch die Schulbehörde ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt worden ist. Dafür gibt es ein festgelegtes Verfahren, für dessen Einleitung die Schulleitung der zuständigen Schule verantwortlich ist. Zuständige Schule ist diejenige Schule, die Ihr Kind bisher besucht hat oder, bei der Einschulung, die örtliche Grundschule. Wenden Sie sich also, wenn noch keine Überprüfung stattgefunden hat, an die Schulleitung der zuständigen Schule.
Nur wenn am Ende des Überprüfungsverfahrens sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich „emotionale und soziale Entwicklung“ festgestellt wird, können wir (oder eine andere Schule mit diesem Förderschwerpunkt) das Kind aufnehmen.

2. Aufnahmemöglichkeit erfragen

Unsere Schulplätze sind während des Schuljahres fast immer voll belegt. Neue Schüler können wir also in der Regel nur zu Beginn eines neuen Schuljahres aufnehmen. Die Entscheidungen, welche Kinder wir zum neuen Schuljahr aufnehmen, fallen ca. sechs Wochen vor Beginn der Sommerferien. Sie sollten also spätestens kurz nach den Osterferien Ihre Anfrage an uns richten und bekommen dann Bescheid, sobald sich die Aufnahmesituation für uns geklärt hat.
Sie können Ihre Anfrage telefonisch, schriftlich, per Fax oder per Mail an uns richten. Bei schriftlichen Anfragen sind folgende Informationen für uns wichtig:

  • Name, Geburtsdatum
  • Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten
  • Bisher besuchte Schule und Klasse
  • Ist sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt (s.o.)?
  • Kurzbeschreibung der Verhaltensproblematik

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht jedes Kind bei uns aufnehmen können. Wir sind eine kleine Schule mit insgesamt nur etwa 60 Plätzen und können zu jedem Schuljahr nur so viele Kinder neu aufnehmen, wie im Gegenzug an andere Schulen umgeschult werden können oder unsere Schule aus anderen Gründen verlassen. Wir erhalten demgegenüber sehr viele Anfragen, denen wir nicht immer entsprechen können.

3. Kontaktgespräch

Wenn für Ihr Kind sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung festgestellt wurde und wir einen freien Schulplatz zur Verfügung haben, laden wir Sie zu einem Kontaktgespräch in die Schule ein. Dieses Gespräch dient dem persönlichen Kennenlernen und der endgültigen Klärung der Frage, ob unsere Schule wirklich der geeignete Förderort für Ihr Kind ist. Selbstverständlich können auch Jugendamtsmitarbeiter, bisherige Lehrer oder Therapeuten des Kindes daran teilnehmen.
Wenn im Verlauf dieses Gesprächs vereinbart wird, dass das Kind im nächsten Schuljahr unsere Schule besuchen soll, besprechen wir auch alle Modalitäten und offenen Fragen (Elternarbeit, Regelung mit Kostenträgern, Schülerbeförderung etc.).